Verfügung der Wahlleitung
3/2016
der Wahlleitung zur Verlängerung der Fristen
zur Einreichung und Prüfung der Zeitschrift „WahlRohr“ und
zur Änderung der Verfügung der Wahlleitung 1/2015
zur Herausgabe der Zeitschrift „WahlRohr“ vom 23. Dezember 2015
vom 18. Januar 2016
Aufgrund Nummer 3 der Richtlinien für die Herausgabe der Zeitschrift „WahlRohr“ vom 28. November 2015 verfügt die Wahlleitung:
1
Änderung der Einreichungsfrist
Nummer 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Beiträge müssen spätestens am 64. Tag vor dem Wahltag eingereicht werden.“
2
Änderung der Einspruchsfrist
Nummer 2.4.2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
"Sie können spätestens am 62. Tag vor dem Wahltag begründet Einspruch gegen die Wahlbeiträge einlegen, sofern sie nicht den Grundsätzen für Wahlbeiträge entsprechen."
3
Inkrafttreten
Diese Verfügung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
4
Rechtsbehelf
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg; Jägerstraße 1; 59821 Arnsberg, erhoben werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden.
Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. S. 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere technische Rahmenbedingungen zu beachten.
Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
Hagen, 18. Januar 2016
gez. Christian B. J. Volmering, Wahlleiter