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Seminar Wissenschaftliches Arbeiten vom 10. - 12.07.2015 in Hagen Diesen Text vorlesen lassen


Vom 10. bis 12. Juli findet in der Bildungsherberge in Hagen ein Seminar zum Thema Wissenschaftliches Arbeiten statt. Nähere Informationen siehe http://www.fernuni-hagen.de/fachschaft-wiwi/

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Bahnstreik Diesen Text vorlesen lassen

Und wieder streikt die Bahn!

Nachfolgend einige Mitfahrzentralen und Anbieter von Fernbussen.

Hier einige Anbieter:

Mitfahrzentralen:

Webseite: http://www.drive2day.de
Android-App: http://play.google.com/store/apps/details?id=de.mitfahren
Facebook: http://www.facebook.com/mitfahren

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Webseite: http://www.mitfahrgelegenheit.de/

Android-App: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.carpooling.android.de ....

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Grundgebühr unrechtmäßig ­- Studierendenschaft gewinnt Rechtsstreit Diesen Text vorlesen lassen

Hagen, 28. April - Im Verfahren gegen die Grundgebühr an der FernUniversität in Hagen konnte sich die Studierendenschaft vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg durchsetzen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der zum Sommersemester 2014 eingeführten Grundgebühr von 50€ pro Semester eine hinreichende Gesetzesgrundlage fehle. Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung weitreichende Bedeutung über die FernUniversität hinaus haben wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zugelassen.

Der Musterklage zur Grundgebühr 11 K 969/14 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am gestrigen Dienstag stattgegeben. Das Gericht folgt damit der Rechtsauffassung der Klägerin, die sich auf die fehlende rechtliche Grundlage für das Erheben einer Grundgebühr beruft. Die Hochschulabgabenverordnung sieht Gebühren nur “für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern­ und Verbundstudien, insbesondere nach den festgesetzten Semesterwochenstunden (SWS) oder Kreditpunkten (ECTS) der belegten Inhalte der Fern­ und Verbundstudien” vor...

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Fernstudentin gewinnt Musterklage gegen Grundgebühr Diesen Text vorlesen lassen

Vor dem VG Arnsberg wurde heute die vom AStA unterstützte Musterklage gegen die Grundgebühr von 50€ zugunsten der Klägerin entschieden. Die Gebühr verstoße gegen die Abgabenordnung, so das VG.

Mehr dazu in Kürze hier.

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